Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Simone Bauer Photograhphy gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt SB (Abkürzung Simone Bauer) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden.
Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. „Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von SB hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist:
Simone Bauer
Photography
Bachweg 11
D-94051 Hauzenberg
e. simone(at)simonebauer.info &
www.simonebauer.info
Umsatzsteuer-Indentifikationsnummer lautet: DE2378559166
Betriebsnummer: 23921
Handwerkskammer: Niederbayern/Oberpfalz
2. Vertragsabschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für SB bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von SB durch den Auftraggeber zustande.
Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber SB ohne vorhergehendes Angebot von SB stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebotes durch SB akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie /Fotoreportage wird eine erste Bearbeitungsgebühr berechnet. SB bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Zahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von SB und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 14 Werktage vor dem Fototermin wird eine weitere Anzahlung von 50% des Auftragswertes fällig. Diese zweite Anzahlung ist unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung wird von SB initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
An- und Abreisen von SB erfolgen jeweils von Hauzenberg aus. Im Einzugsgebiet von Passau wird hierfür eine Pauschale von Euro 90,00 erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von SB den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 Euro. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlichen Übernachtungen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgen in der Regel 2 Übernachtungen. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p. a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. SB behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder
Witterungseinflüssen, so kann SB eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann SB auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von SB vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an SB zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, ect.) Eigentum von Simone Bauer Photography.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von SB ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. SB ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht wird.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen ist SB oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. SB wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. SB verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstanden Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei SB und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an SB übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwirklungsaufwendungen um 15 %.
6. Gewährleistung/Haftung
Gegen SB gerichtete Schadensansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens SB verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Simone Bauer Photography), SB zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von SB kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
SB haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet SB keinen Ersatz. SB ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. SB ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. SB haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
SB haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt SB keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendungen von Materialien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber
nicht erreichen, so kann SB hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an SB zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. SB wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Behebung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprächen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich an SB geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch SB beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von SB bestätigt worden sind. SB haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei SB. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei SB. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch SB an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von SB zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an SB über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Material von SB bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch SB. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
SB darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für SB die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswertes um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.
8. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an SB bekanntgegeben werden, ist SB berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung, sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens SB zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. SB verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schrifterfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Hauzenberg. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Passau.
10. Zusatz/Gutscheine
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
Kann der Gutschein in bar ausgezahlt werden?
Nein, ein Gutschein ist nur gegen eine Ware oder Dienstleistung eintauschbar. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert des Gutscheins bar auszahlen zu lassen, noch haben Sie das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins.
Quelle: Verbraucherschutz